Wird die Strompreisbremse reduziert?

WIFO-Chef Gabriel Felbermayr hält eine rasche Halbierung der Förderung von 30 auf maximal 15 Cent für ideal.

Dazu passend der Artikel über Bürgerenergiegemeinschaften (+ Kommentare zur Strompreisbremse) in der futurezone:

Auf LinkedIn findet ihr den von 7Energy geteilten Post hier: See 7Energy - Bürgerenergiegemeinschaft für erneuerbaren Strom’s activity on LinkedIn

Strompreisbremse wird Halbiert!

[…] allerdings sinkt ab 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, geht von 40 auf 25 Cent zurück.

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danke für die Info, viel ändern wird das nicht :sweat_smile:

Naja, die ganz frechheitlichen Stromverträge werden nun nicht mehr subventioniert und diese potentiellen Mitglieder hätten wir schon gerne in der 7Energy - BEG. :wink: :smiling_face_with_three_hearts: :muscle:

naja nur für anbieter die mehr als 25cent netto verlangen

… > 25 cent netto und das sind auch nicht wenige. Ohnehin zahlt es sich für praktisch alle aus, die mehr als 2900kWh/Jahr verbrauchen und für alle anderen kommt es ziemlich aufs gleiche heraus … trotz Stromkostenbremse. :wink: :blush: :smiley:

[EDIT]
Ich hatte bei diesem Posting einen Denkfehler, den Markus im darauffolgenden richtiggestellt hat. Bitte einfach ignorieren :wink:
[/EDIT]

ähmmm… die Strompreisbremse (auf den Nettopreis) wurde nicht halbiert, sondern geviertelt.

Bisher: Die ersten 10ct/kWh zahlt der Bürger selbst, von 10 bis maximal 30ct (=max. 20ct) zahlt der Staat, danach zahlt der Bürger wieder alles alleine.
Neu: Die ersten 10ct/kWh zahlt der Bürger selbst, von 10 bis maximal 15ct (=max. 5ct) zahlt der Staat, danach zahlt der Bürger wieder alles alleine.

… nur so als Argumentationshilfe wenn jemand sagt, dass ihn Strom(preis)sparen nicht interessiert, weil es eh noch zumindest die halbe Strompreisbremse gibt.

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Wie kommst Du da drauf @Simon?

Die Halbierung sind jetzt die 15 Cent, so wie bisher wird das vom Nettopreis berechnet, die Ust. muss man weiterhin selber noch als add-on zahlen. Somit kam man als Konsument auch nie auf die 10 Cent Endverbraucherpreis.

Das würde aus meiner Sicht ab 07/2024 folgendes bedeuten:

Wobei in der Praxis die EVN aber auch die Grundgebühren in die Berechnungsbasis für die Bremse mit einbezieht, zumindest machen Sie das auf meinen Rechnungen so (ob das überhaupt korrekt ist?). Gewährte Rabatte werden von der Basis aber jedenfalls abgezogen. Ich habe mich seitdem die Smartmeter vorhanden sind auf monatliche Abrechnung umstellen lassen und kann das gezielt mitverfolgen. Bei meinem zweiten Lieferanten (gogreen energy) kann ich das nicht sagen, denn da habe ich noch einen alten Tarif wo die gesamte Grundgebühr (war eh nur 1,-) rabattiert wird. Bei den neueren Tarifen greifen ja alle mittlerweile bei den Grundgebühren ordentlich zu.

Was aber die Aussage nach wie vor ist, unsere BEG ist dann für reine Verbraucher interessant, die auf einen Nettopreis von 25 Cent oder größer kommen, wobei ich für Q2 und Q3 auch zusätzlich noch mit einer weiteren Reduktion des Marktpreises rechne, also vermutlich wird das noch weniger da die BEG dann ja auch den Preis anpassen wird.

Also all jene, die unter Umständen eine längere Bindung eingegangen sind, denen müsste man halt erklären dass sie mit der BEG als „add-on“ ihren Preis senken können wenn sie schon nicht aus dem Liefervertrag rauskommen.

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Danke für die Antwort (und Richtigstellung :slight_smile: )

Ich war der (falschen !!!) Meinung, dass die alte „30cent-Obergrenze“, von der immer die Rede war, der maximale Gesamt-kWh-Nettopreis, gewesen wäre, bis zu dem die Strompreisgrenze greift. Und da die Strompreisbremse erst ab 10ct „gegriffen“ hat, wäre das effektiv ein maximaler, staatlicher Zuschuss von 20ct gewesen.
Das ist aber falsch.

Wahr ist vielmehr:
Die ersten 10ct sind zwar vom Konsumenten selbst zu bezahlen; aber dann hat/hätte der Staat die darauffolgenden 30ct übernommen, dh. bis zu einem maximalen Gesamt-Nettopreis von 40ct/kWh.
Und ab 1. Juli übernimmt der Staat nur mehr 15ct netto, dh. den Preisbereich zwischen 10ct und 25ct.

(Anm: Die vom Konsumenten zu zahlende Umsatzsteuer wurde nicht gefördert und blieb immer beim Konsumenten hängen.)

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