EVN Stromvertrieb - diskriminierende Einspeisetarife für Teilnehmer an BEG / EEG

Die EVN (Energievertrieb) hat in Ihren seit 2024 aktualisierten Bedingungen für Sonnenstromabnahme zusätzliche Abschläge für Teilnehmer an einer EEG/BEG eingeführt. Diese sind 40 % (!!) vom Abnahmepreis (P = 6,0 → also 60 % vom Tarif).

Ist jemand von Euch schon dagegen vorgegangen bzw. hat dies an die E-Control-Schlichtungsstelle gemeldet?

@tze42 → welcher Paragraph im ElWOG bezieht sich genau auf das „Diskriminierungsverbot“ ?

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Es ist der noch nicht beschlossene ElWG Entwurf, welcher diesen Paragraph enthält.

Hier gehts zum Kommentar von uns den wir in der Begutachtungsphase eingereicht haben.

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Ah ok, dann muss man mit einer Beeinspruchung wohl noch abwarten bis das Gesetz beschlossen ist, bzw. werden es die Anbieter dann vielleicht sogar „freiwillig“ ändern wenn man sie daran „erinnert“.

Wäre interessant ob das andere Anbieter auch so handhaben derzeit oder ob die EVN da wieder einmal „vorgeprescht“ ist weil sie Kunden weghaben möchten.

Naja, es geht um vertragliche Diskriminierung. Das bei dir ist meiner Meinung nach ein klarer Vertragsbruch deines bestehenden Vertrags.

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Wenn es wirklich so abgerechnet wird wie von EVN mündlich angekündigt dann werde ich auf jeden Fall reklamieren. Ich warte noch auf Rechnung und hoffe noch drauf dass mir die Mitarbeiterin der Fachabteilung einen Blödsinn gesagt hat :sweat_smile:

Das wäre ja schon ein starkes Stück wenn ich - so wie behauptet - aufgrund der Teilnahme an einer EEG/BEG nicht mehr die 1:1 Vergütung in Höhe des bezogenen Stroms erhalte.

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interessant, was die EVN da macht, klingt total nach Ungleichbehandlung. Aber hey, wenigstens nehmen sie uns BEGler jetzt ernst – Zeichen dafür, dass wir ihnen wohl ein Dorn im Auge sind, weil wir an ihrer Gewinnmarge knabbern. :smile:

Bezüglich meinem Problem mit dem 1:1 Tarif bei EVN @tze42

Ich bin da anscheinend nicht der einzige, ich habe in einem anderen Forum einen Beitrag dazu gefunden.

https://www.energiesparhaus.at/forum-evn-aendert-sonnenstromtarif-aufgrund-eeg/76364

Drum mein Tipp an alle die bei EVN sind und noch eine Jahresabrechnung haben, lasst Euch auf monatlich umstellen und kontrolliert das.

Eine schriftliche Antwort der EVN auf meine Frage „Warum“ habe ich noch nicht bekommen, da bleibe ich aber jedenfalls noch dran und informiere hier dann gerne.

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Meine telefonische Reklamation bei der EVN war erfolgreich, ich habe heute eine korrigierte Abrechnung und einen telefonischen Rückruf bekommen und mir wurde versichert, dass der 1:1 Tarif wieder ordnungsgemäß hinterlegt wurde.

Wenn ich keine monatliche Abrechnung hätte, wäre ich da wahrscheinlich erst viel später draufgekommen und eine Reklamation vielleicht auch schwieriger.

Drum umso wichtiger auf monatlicher Basis zu kontrollieren. Die dürften mit EEG/BEG Teilnehmern noch so ihre lieben technischen Probleme haben :sweat_smile:

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Super, dass das gleich so ohne gröbere Streitereien funktioniert hat und das Ergebnis ist auch für andere EVN Kunden wichtig. :+1:

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Ja ich war ganz überrascht über den Anruf und die korrigierte Rechnung … hätte ich nach dem Ersttelefonat nicht erwartet :wink:

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